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Um eine frische Ernte über einen möglichst langen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, haben wir verschiedene Heidelbeer- und Himbeersorten ausgewählt, die sich durch hervorragende organoleptische Eigenschaften auszeichnen und deren Reifezeit je nach den unterschiedlichen Eigenschaften und Wetterbedingungen von Juni/Juli bis August reicht.
Um die Früchte auch außerhalb der Saison konservieren und verzehren zu können, haben wir uns dafür entschieden Konfitüre und Nektar extra nach EU-zugelassenen Verfahren herzustellen. Diese ermöglichen es, so viel Frucht wie möglich im Produkt zu behalten und gleichzeitig die kleinstmögliche Menge an natürlichen Produkten hinzuzufügen, die für eine gute Konservierung im Laufe der Zeit notwendig sind.
Die Grundlage unserer verarbeiteten Produkte sind zwei „Nebenprodukte“, die bei der Ernte von Frischobst anfallen. Früchte, die als leicht überreif eingestuft werden, werden sofort für die Verarbeitung eingefroren, ebenso wie kleine Überschüsse aus der Ernte, wenn sie am zweiten Tag nach der Ernte noch nicht verkauft sind. Diese „Nebenprodukte“ werden dann zur Verarbeitung an einen spezialisierten Handwerksbetrieb übergeben.
Heidelbeere (Vaccinium Corymbosum)
Heidelbeere (Vaccinium Corymbosum und Darrowii)Himbeere (Rubus idaeus)

Wir verwenden den Begriff Konfitüre anstelle des traditionelleren und gebräuchlicheren Begriffs Marmelade, da letzterer nur für Zubereitungen auf Zitrusbasis geeignet ist:
https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/1992/10/12/092G0443/sg
Der Begriff Konfitüre hingegen ist für Zubereitungen reserviert, die alle anderen Früchte enthalten, auch gemischt, etwa mit Zitrusfrüchten. Darüber hinaus wurden in diesen Vorschriften die Produktionsspezifikationen genau festgelegt, wobei zwischen Konfitüre und extra Konfitüre nach dem vorgeschriebenen Mindestfruchtgehalt unterschieden wird. Bei letzterer muss dieser mindestens 45g pro 100g des Endprodukts betragen.
In unserem Fall sind 103,2g Heidelbeeren und 100,8g Himbeeren erforderlich, um 100g extra Konfitüre aus unseren Bio-Früchten herzustellen. Dazu kommt die Mindestmenge an Bio-Rübenzucker, die notwendig ist, um eine angemessene Haltbarkeit nach dem Öffnen der Packung zu gewährleisten.
Durch den teilweisen Gewichtsverlust bei der Verarbeitung, der auf die Verdunstung des in den Früchten enthaltenen Wassers zurückzuführen ist, erreicht das Endprodukt wieder den Referenzwert von 100g. Wir verwenden daher mehr als die doppelte Menge an Früchten als das vorgeschriebene Minimum für extra Konfitüre.


Ähnlich wie bei der Konfitüre gibt es auch hier Vorgaben , die eingehalten werden müssen:
https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2014/03/10/14G00032/sg
Unser Nektar enthält 45,1% Bio-Heidelbeeren und übertrifft damit die Vorgaben zum Mindestfruchtgehalt bei weitem. Die Zugabe von 9% Bio-Rübenzucker ist das Minimum, das für eine gute Konservierung notwendig ist.
Der Nektar kann nicht nur als gesunder Durstlöscher direkt aus der Flasche oder mit Wasser verdünnt getrunken werden, sondern auch in Naturjoghurt oder Eiscreme , um den Geschmack zu bereichern und so eine angenehme, erholsame Pause zu genießen.
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